Abrechnungen

Bei Kunden, die durch Chemo-Therapie, Bestrahlungen, Operationen oder endogene Alopezie ihr Haupthaar verloren haben, gibt die gesetzl. Krankenversicherung einen Zuschuss zur Haarversorgung.

Beschaffen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung (Rezept) und legen Sie dieses Rezept uns vor. Wir übernehmen dann sämtliche Formalitäten wie Kostenvoranschlag, Verordnungsbegründung, Rechnungslegung usw.

Für Sie also wichtig zu wissen: Rezept genügt!


Musterrezept


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